Trinkgeld vor oder nach dem Umzug?

Trinkgeld vor oder nach dem Umzug?

Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Lieber nach dem Umzug. Übrigens Trinkgelder für die Umzugshelfer von Bewernick® Umzugsunternehmen GmbH | Bewernick Umzüge gelten wie auch die Ausgaben für die Verpflegung als sonstige Umzugskosten und sind somit steuerlich absetzbar.